Aktuelles
Klahn-Freundeskreis e.V.
Der Klahn-Freundeskreis e.V. wurde 1992 gegründet, um das umfangreiche Lebenswerk des Malers Erich Klahn (1901- 1978) einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Seit seiner Gründung unterstützt der Klahn-Freundeskreis die kunsthistorische und historische Forschung zu Leben und Werk von Erich Klahn. Der Freundeskreis gibt Publikationen heraus, steuert finanzielle Mittel zur Realisierung von Ausstellungen im öffentlichen und sakralen Raum bei und unternimmt jährliche Exkursionen zu Wirkungsstätten des Malers. Die Jahresgabe an Mitglieder und Freunde erscheint als Themenheft, in dem unterschiedliche Autorinnen und Autoren sich vertieft mit besonderen Aspekten bzw. einzelnen Werken- und Werkgruppen Erich Klahns auseinandersetzen oder persönliche Erinnerungen dokumentieren.
Exkursionen
Klahn-Stiftung
Pressemitteilung
Pressemitteilung zum Vergleich nach dem Prozess (2014-2018) zwischen den Erben Erich Klahns und dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds
vom 1. Februar 2018
Die Erben des Künstlers Erich Klahn, Frau Liese Klahn-Albrecht und Herr Johann Christian Bosse, und der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds sind übereingekommen, die im Jahr 1998 gegründete Klahn-Stiftung mit Sitz im Kloster Mariensee aufzulösen und die Zusammenarbeit und damit einen jahrelang währenden Streit zu beenden.
Im Mai 2014 hatte der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, vertreten durch die Klosterkammer den Stiftungsvertrag aus dem Jahr 1998 fristlos gekündigt und die Erben Erich Klahns aufgefordert, die vereinbarungsgemäß im Kloster Mariensee ausgestellten und archivierten Kunstwerke und Kunstgegenstände umgehend zu entfernen. Die Klosterkammer ist der von den Erben Erich Klahns bestrittenen Auffassung, Erich Klahn habe nationalsozialistischem Gedankengut angehangen, sei NSDAP-Mitglied gewesen und habe das NS-Regime uneingeschränkt bejaht.
Auf die Klage der Stifter hin hat das Landgericht Hannover im März 2015 die Kündigung für unwirksam erklärt. Die Berufung der Klosterkammer gegen diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Celle zurückgewiesen. Auch das Rechtsmittel der Klosterkammer zum Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg.
In einem Vergleich haben nunmehr die Erben Erich Klahns zugestimmt, auf eine Erfüllung des Stiftungsvertrages durch die Klosterkammer zu verzichten. Zum Ausgleich erhalten die Erben eine finanzielle Unterstützung, welche die Verlagerung des Künstlernachlasses in eine neue Heimstätte gewährleisten soll. Der Nachlass Erich Klahns wird noch bis zum Sommer 2019 in den Räumen des Klosters Mariensee aufbewahrt, ist der Öffentlichkeit dort jedoch nicht mehr zugänglich.
Beide Parteien begrüßen, dass nach fast vier Jahren Streit die Auseinandersetzungen dadurch endgültig beendet sind.
Für die Klosterkammer
Kammerdirektor Andreas Hesse
Für die Erben Erich Klahns
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Raue